Vorteile betrieblicher Nutzung
Wenn ein Oldtimer in der beschriebenen Form betrieblich genutzt wird, dann
stellen alle Ausgaben für den Betrieb und die Erhaltung des Fahrzeugs
Betriebsausgaben mit den entsprechenden Vorteilen für den Unternehmer dar.
Sollte das Geschäftsfahrzeug neben der
betrieblichen Nutzung ebenfalls privat gefahren werden, so ist die Versteuerung des
geldwerten Vorteils äußerst günstig. Diese richtet sich demnächst auch in der
Schweiz
nach dem Originallistenpreis des Herstellers für das betreffende Fahrzeug.
Verglichen mit dem heutigen Wert des Fahrzeugs sind diese Preise sehr tief. Mit
anderen Worten: der Gegenwert für die effektiv zu leistende private Versteuerung
in Höhe von 1% des Listenpreises ist sehr viel höher anzusetzen. Ein Oldtimer
ist so betrachtet einem Neuwagen im gleichen Preissegment überlegen.
Sollte der Oldtimer darüber hinaus lediglich als zweiter oder weiterer
Firmenwagen eingesetzt werden, so bemisst sich die private Versteuerung des
geldwerten Vorteils üblicherweise am teuersten Auto (Listenpreis!), womit
der Oldtimer in aller Regel nicht zum Zuge käme.
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