Oldtimer & Leasing
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Häufige Fragen
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Kann ein Oldtimer als zusätzliches Firmenauto neben dem bereits bestehenden Gebrauchsfirmenwagen geleast werden?

Aus steuerlicher Sicht steht einem Zweitfirmenwagen nichts im Wege, da das Unternehmen grundsätzlich in seinen Investitionsentscheidungen frei ist, solange es sich dieses finanziell leisten kann (vgl. vorherige Frage). Darüber hinaus sind mit dem Oldtimer natürlich regelmäßig werbliche Zwecke verbunden, welche ihm gegenüber einem Alltagsauto eine nutzungsmäßige Differenzierung verschaffen und somit den Bedarf zusätzlich rechtfertigen. Im Einzelfall sollte jeder Interessent dies aber mit seinem steuerlichen Berater abklären.



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