Kann ein Oldtimer als zusätzliches Firmenauto neben dem bereits bestehenden
Gebrauchsfirmenwagen geleast werden?
Aus steuerlicher Sicht steht einem Zweitfirmenwagen
nichts im Wege, da das Unternehmen grundsätzlich in seinen
Investitionsentscheidungen frei ist, solange es sich dieses finanziell
leisten kann (vgl. vorherige Frage). Darüber hinaus sind mit dem Oldtimer
natürlich regelmäßig werbliche Zwecke verbunden, welche ihm gegenüber einem
Alltagsauto eine nutzungsmäßige Differenzierung verschaffen und somit den
Bedarf zusätzlich rechtfertigen. Im Einzelfall sollte jeder Interessent dies
aber mit seinem steuerlichen Berater abklären.
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