Wird bei Verkauf des Fahrzeugs nach Vertragsende auf den Preis die
Mehrwertsteuer aufgeschlagen?
Die Beantwortung dieser Frage wird durch das Umsatzsteuergesetz geregelt
und hängt davon ab, wie das Fahrzeug von der DDC zu Vertragsbeginn gekauft
wurde: Hatte das Fahrzeug zum Kaufzeitpunkt eine ausweisbare Mehrwertsteuer,
so muß diese auch beim Verkauf aufgeschlagen werden. Ist das Fahrzeug jedoch
von Privat oder von einem Händler nach §25a UStG eingekauft worden, so wird
auch beim Verkauf nach Vertragsende die Mehrwertsteuer nicht ausgewiesen.
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