Bankeinzugsermächtigung/ Lastschriftverfahren

Im Normalfall erfolgt die Bezahlung der monatlichen Leasingraten über das Lastschriftverfahren. Hierbei ermächtigt der Leasingnehmer die Leasinggesellschaft, die Leasingraten von einem anzugebenden Konto zum Fälligkeitstermin einzuziehen. Durch Teilnahme am Lastschriftverfahren geht die Verantwortung für die fristgemäße Zahlung bei vorhandener Deckung auf dem Kundenkonto auf die Leasinggesellschaft über. Da die Leasinggesellschaft durch dieses Verfahren Verwaltungskosten einsparen kann, ist es allgemein üblich, daß bei Nichtteilnahme am Lastschriftverfahren eine "Selbstzahlergebühr" fällig wird. Monatliche Rechnungen werden nicht erstellt. Entweder gilt der Leasingvertrag als Rechnung oder es wird zum Laufzeitbeginn eine einmalige Rechnung für die gesamte Laufzeit erstellt, aus der die vereinbarten Leasingraten und die Mehrwertsteuer für die gesamte Laufzeit ersichtlich sind (USTG § 14).

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