Effektivzins

Der Effektivzins bezeichnet den Zinssatz der den realen Aufwand für eine Geldaufnahme (Kredit) angibt. Einzubeziehen sind demnach insbesondere der Nominalzins, Zinssollstellungstermine, die Tilgungshöhe, Agio und Disagio, Bearbeitungsgebühr, Kreditvermittlungskosten und die Höhe der Restschuld. Für den Vergleich eines Leasingangebotes ist der Effektivzins eine untaugliche Größe. Leasing ist keine reine Kreditaufnahme zur Fremdfinanzierung einer Investition, sondern beschreibt die Nutzung eines Wirtschaftsgutes ohne das Eigentum daran zu erwerben. Dies hat zur Folge, daß häufig schon die Beschaffung des Wirtschaftsgutes durch die Leasinggesellschaft übernommen wird. Dadurch fehlt zur Vergleichbarkeit des Leasingangebotes über das Medium des Effektivzinses eine Grundgröße des Effektivzinses, der Kreditbetrag.

Beworbene Leasingangebote mit der Angabe eines effektiven Jahreszinses von z.B. lediglich 1% bezeichnen somit keine günstige Finanzierungskondition, sondern spiegeln lediglich einen guten Einstandspreis der Leasinggesellschaft wider.

lexikon...