Eigentum

Beim Leasing erwirbt die Leasinggesellschaft das wirtschaftliche Eigentum am Leasinggut. Der Leasingnehmer ist Halter und Besitzer des Fahrzeuges. Dies ist der wesentliche Unterschied zwischen Leasing und Finanzierung. Daher wird das Leasingobjekt nicht beim Leasingnehmer als Anlagevermögen aktiviert, sondern der Leasingnehmer kann die Leasingrate als Aufwand steuerlich geltend machen, da er nur für die Nutzung des Fahrzeuges zahlt.

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