Garantien / Gewährleistungsansprüche

Die Gewährleistungsansprüche gegenüber dem Lieferanten, welche dem Käufer, somit der Leasinggesellschaft zustehen, tritt diese an den Leasingnehmer ab. Der Leasingnehmer kann und muß etwaige Garantie- und / oder Gewährleistungsansprüche selbst gegenüber dem Hersteller geltend machen.

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