Laufzeit / Grundleasingzeit Aufgrund der Vorschriften der Leasingerlasse des Finanzministeriums von 1971 und 1975 sind die möglichen Laufzeiten im Leasing genau definiert. So muß die Leasingdauer sowohl bei einem Vollamortisationsvertrag, als auch bei einem Teilamortisationsvertrag zwischen 90% und 40% der gesetzlich geregelten betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer liegen. Die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer laut derzeit gültiger Afa-Tabelle (Stand 01.01.2001) für Personenkraftwagen beträgt 6 Jahre, also 72 Monate. Dies ergibt mögliche Leasinglaufzeiten zwischen 29 und 64 Monaten. Die Laufzeit eines Leasingvertrages sollte darüber hinaus aber auch fahrzeug- und nutzerabhängig betrachtet werden, da auch Verschleiß, Unterhaltskosten und der Modellzyklus der Hersteller bei der Wahl der Laufzeit berücksichtigt werden sollten.
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