Offenlegung / Zession Zur Besicherung der Refinanzierung der Leasinggesellschaft über Kreditinstitute werden die Leasingforderungen gegenüber dem Kunden an die refinanzierende Bank abgetreten. Um im Falle von Zahlungsschwierigkeiten der Leasinggesellschaft zu gewährleisten, daß der Leasingnehmer die Leasingraten weiter an die refinanzierende Bank abführt, wird die Forderungsabtretung gegenüber dem Leasingnehmer offengelegt.
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