Restwertvertrag

Grundsätzlich unterscheidet man zwischen Kilometerverträgen und Restwertverträgen. Bei Restwertverträgen wird im Leasingvertrag der Restwert des Leasinggutes zum Vertragsablaufsdatum vertraglich festgelegt. Unabhängig von den gefahrenen Kilometern und dem Zustand des Leasinggutes muß bei Vertragsablauf dieser Restwert in der Verwertung erzielt werden. Für das Erreichen dieses Verwertungserlöses garantiert der Leasingnehmer. Wird bei der Verwertung ein Mehrerlös erzielt, so erhält der Leasingnehmer hiervon 75%, der Leasinggeber 25%. Diese Aufteilung ist durch den "Teilamortisations-Erlaß" des Bundesministers der Finanzen vom 22.12.1975 definiert. Da der vertraglich vereinbarte Restwert ein wesentlicher Bestandteil der Leasingkalkulation ist, hat dieser natürlich auch Auswirkungen auf die Betrachtung des Vertragsrisikos durch den Leasinggeber. Die gutachterliche Beurteilung ist Ihr Garant, daß in Ihrem Leasingvertrag ein realistischer Restwert vereinbart wird.

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